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Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem Zinseinkünfte und Dividendenerträge jedes Jahr steuerfrei sind. Seit 01.01.2007 gilt der auf 750 Euro für Alleinstehende und 1500 Euro für Ehepaare gesenkte Sparerfreibetrag. Damit wurde der Sparerfreibetrag deutlich gesenkt, was letzten Endes für alle Sparer und Kleinanleger bedeutet, dass sie alle Beträge, die darüber hinaus gehen versteuern müssen. Der Freibetrag für Kapitalerträge enthält dann noch die Werbungskostenpauschale, die sich für Ledige auf 51 Euro und für Ehepaare auf 102 Euro beschränkt, sodass der Steuerbürger letztlich für die Freistellung von Kapitalerträgen insgesamt 801 Euro zu Verfügung hat.
Den Sparerfreibetrag kann der Anleger auf mehrere Banken verteilen, er muss letztlich nur beachten, dass zusammen nicht mehr als der maximale Freibetrag freigestellt wird.

Sparer, die keine Freistellung bei der Bank veranlassen, müssen damit rechnen, dass die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann der Sparer diese Beträge dann wieder bis zur Höhe des maximalen Freibetrages zurückfordern.

Sparer mit sehr niedrigem Einkommen, wie beispielsweise manche Rentner, können beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese dann bei der kontoführenden Bank vorlegen, dann wird die automatische Abführung der Beträge an das Finanzamt eingestellt.
Anfang 2009 wird die Abgeltungsteuer eingeführt, dann heißt der Sparerfreibetrag Sparerpauschbetrag.

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