Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem
Zinseinkünfte und Dividendenerträge jedes Jahr steuerfrei sind. Seit
01.01.2007 gilt der auf 750 Euro für Alleinstehende und 1500 Euro
für Ehepaare gesenkte Sparerfreibetrag. Damit wurde der
Sparerfreibetrag deutlich gesenkt, was letzten Endes für alle Sparer
und Kleinanleger bedeutet, dass sie alle Beträge, die darüber hinaus
gehen versteuern müssen. Der Freibetrag für Kapitalerträge enthält
dann noch die Werbungskostenpauschale, die sich für Ledige auf 51
Euro und für Ehepaare auf 102 Euro beschränkt, sodass der
Steuerbürger letztlich für die Freistellung von Kapitalerträgen
insgesamt 801 Euro zu Verfügung hat.
Den Sparerfreibetrag kann der Anleger auf mehrere Banken verteilen,
er muss letztlich nur beachten, dass zusammen nicht mehr als der
maximale Freibetrag freigestellt wird.
Sparer, die keine Freistellung bei der Bank veranlassen, müssen
damit rechnen, dass die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt
abgeführt wird. Mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann
der Sparer diese Beträge dann wieder bis zur Höhe des maximalen
Freibetrages zurückfordern.
Sparer mit sehr niedrigem Einkommen, wie beispielsweise manche
Rentner, können beim zuständigen Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese dann bei der
kontoführenden Bank vorlegen, dann wird die automatische Abführung
der Beträge an das Finanzamt eingestellt.
Anfang 2009 wird die Abgeltungsteuer eingeführt, dann heißt der
Sparerfreibetrag Sparerpauschbetrag.
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