|
Das P-Konto und die Kosten
veröffentlicht: 16.07.2010
Verbraucher haben seit dem 1. Juli Anspruch darauf, dass ihr laufendes Konto in ein Pfändungsschutz- oder kurz P-Konto umgewandelt wird. Damit bleibt trotz Kontopfändung zumindest der Grundfreibetrag von 985,15 Euro erhalten, um weiterhin die nötigsten Ausgaben bestreiten und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Angesichts von monatlich rund 350.000 Kontopfändungen in der Bundesrepublik ist der Bedarf für ein P-Konto entsprechend groß. Interessant ist die Option vor allem für verschuldete Verbraucher.
Ihnen stellt sich allerdings ein Problem: Die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto geht bei einigen Banken einher mit relativ hohen Kontoführungsgebühren. Rein rechtlich haben die Banken freie Hand und können die Gebühren nach eigenem Gutdünken festlegen, solange sie angemessen sind. Ob das bei 25 Euro im Monat, damit 300 Euro im Jahr – so ein konkretes Beispiel aus der Praxis der Verbraucherzentrale Berlin – zutrifft, ist eher fraglich. Aus Sicht der Verbraucherschützer werden auf diese Weise die Bemühungen des Gesetzgebers, die Situation der Schuldner zu verbessern, konterkariert. Sie raten zu einem Girokontovergleich. Denn nicht alle Banken verlangen derart hohe Gebühren für das P-Konto.
A. Maßmann
»
Kostenlose Girokonten im Vergleich
»
zur nächsten Nachricht
» alle
Nachrichten
|