|
Kartellamt rügt zu hohe Automatengebühr
veröffentlicht: 8.07.2010
Die Bemühungen der Privatbanken und Sparkassen, sich auf eine Obergrenze für die Gebühren bei Bargeldverfügungen an fremden Geldautomaten zu einigen, waren vorerst vergebens. Die Unternehmen hatten sich darauf verständigt, nicht mehr als fünf Euro zu verlangen, wenn ein Kunde Geld an einem Automaten abhebt, der nicht zum eigenen Bankenverbund gehört. Diesen Vorschlag hat das Kartellamt jetzt abgelehnt und die Entscheidung in der Financial Times Deutschland damit begründet, dass fünf Euro nach wie vor zu hoch seien. Die Höchstgrenze würde vermutlich wie ein Festbetrag gehandhabt, der von keiner Bank unterschritten werde, so ein Sprecher des Kartellamtes.
Jetzt ist erneut der Zentrale Kreditausschuss gefragt, eine Lösung zu finden. Das war schon beim aktuellen Vorschlag keine leichte Prozedur. Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen wollten keine Obergrenze markieren, die Privatbanken – darunter die Commerzbank und die Deutsche Bank – sprachen sich für eine Gebühr von rund zwei Euro aus. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen die vielen Beschwerden von Verbrauchern, deren Girokonto bei der Nutzung von Automaten fremder Banken mit einer zu hohen Gebühr belastet worden war. Darauf hat das Kartellamt inzwischen reagiert und prüft, ein formelles Verfahren gegen einige der Banken einzuleiten.
A. Maßmann
»
Kostenlose Girokonten im Vergleich
»
zur nächsten Nachricht
» alle
Nachrichten
|