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Verbraucherschützer monieren Gebühren beim P-Konto
veröffentlicht: 1.07.2010
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die teilweise „horrenden Gebühren“ beim neuen Pfändungsschutzkonto. Das sogenannte P-Konto kann seit heute beantragt werden und soll Verbraucher davor schützen, dass ihr Girokonto bei einer Kontopfändung komplett blockiert wird (wir berichteten). Die Verbraucherschützer sprechen daher von einem „Rettungsanker“ für Menschen in finanzieller Not, der nicht zum Luxusprodukt werden dürfe.
Doch genau dieses Szenario scheint einzutreten. Der vzbv hat bereits eine Sparkasse abgemahnt. Sie hatte ihren Kunden gedroht, das Konto zu kündigen, wenn sie nicht bereit wären, die deutlich höheren Kontoführungsgebühren zu zahlen. Im konkreten Fall verlangte das Unternehmen vier Mal höhere Gebühren für das Pfändungsschutzkonto. Ähnlich scheinen auch andere Banken und Sparkassen zu verfahren. Sie legen die Kosten für das P-Konto auf die Kunden um. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher moderate Preise für das Pfändungsschutzkonto oder es komplett kostenlos anzubieten. Handlungsbedarf bestehe auch in der Hinsicht, dass nur ein Anspruch auf Umwandlung bestehe, der sich damit auf Girokontoinhaber beschränke.
A. Maßmann
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