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Bundesbank-Girokonto steht für Talanx nicht mehr zur Debatte
veröffentlicht: 27.04.2010
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts der Stadt Frankfurt, dass die Bundesbank nicht dazu verpflichtet werden kann, ein Girokonto für ein Versicherungsunternehmen einzurichten, wird die Talanx-Gruppe keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. „Nach ausführlicher Auswertung des Urteils hat Talanx beschlossen, nicht in Berufung zu gehen und die Sache nicht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu tragen“, erklärte eine Sprecherin des Konzerns. Von der Bundesbank gab es dazu keinen Kommentar.
Hinter dem Urteil steht das Bemühen der Talanx, zu der unter anderem die Hannover Rück und die HDI-Gerling gehören, ein Girokonto bei der Bundesbank zu erhalten. Das Unternehmen begründete den Wunsch damit, dass ein „normales“ Geschäftskonto nur unzureichend über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sei. Stattdessen setzte man auf ein insolvenzsicheres Konto und wandte sich daher auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise an die Bundesbank. Sie lehnte den Antrag ab – zu Recht wie das Verwaltungsgericht bestätigte.
A. Maßmann
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