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Girokonto: Richtig reagieren bei Fehlüberweisungen
veröffentlicht: 8.04.2010
Ein Zahlendreher bei einer Überweisung kann dank der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken, die im Rahmen der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste überarbeitet wurden, zu einem echten Ärgernis werden. Die Kreditinstitute gleichen Namen und Kontonummer des Empfängers nicht mehr ab, sondern verbuchen das Geld direkt auf dem der Nummer zugeordneten Girokonto. Ob die Überweisung online, an einem der Terminals in den Banken oder beleghaft erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Je eher man diesen Fehler bemerkt, desto einfacher lässt er sich beheben. Wobei es immer auf die Kulanz der Bank ankommt.
Wer sich am selben Tag bei seiner Bank meldet, könnte Glück haben. Ist der Auftrag noch im System, kann er gegebenenfalls storniert oder gestoppt werden. Wurde der Betrag bereits gebucht, hilft die Hausbank in der Regel, den Inhaber des Girokontos ausfindig zu machen. Der- oder diejenige ist dann zur Rückgabe des Geldes verpflichtet, um sich nicht der „ungerechtfertigten Bereicherung“ schuldig zu machen. Gibt die Bank den Namen des Kontoinhabers nicht heraus, wird es jedoch schwierig, sein Recht durchzusetzen.
Die eigene Bank darf ihre Mithilfe nicht verweigern. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Rückbuchung des Zahlungsbetrages zu bemühen, haftet allerdings nicht für den Fehler des Kunden. Zudem könnte sie ihre Hilfe rein theoretisch in Rechnung stellen. Also besser die Kontonummer genau prüfen und sich melden, wenn mal eine Fehlbuchung auf dem Konto landet. Wer weiß, wann man selbst in diese Situation kommt.
A. Maßmann
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