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Automatengebühr soll maximal 5,00 Euro betragen
veröffentlicht: 6.04.2010
Die Gebühren für Bargeldverfügungen an Automaten fremder Banken haben in der Vergangenheit so manchen Verbraucher erblassen lassen. Der Blick auf den Kontoauszug offenbarte teilweise Kosten von deutlich über 5,00 Euro dafür, dass einfach nur Geld abgehoben wurde. Diesem Ärgernis wird nun ein Riegel vorgeschoben. Ganz ohne Gebühren wird es zwar auch in Zukunft nicht gehen, wenn ein Automat genutzt wird, der nicht zum Bankenverbund der Hausbank gehört. Dafür werden sie nach oben hin gedeckelt und sollen maximal 5,00 Euro betragen. Darauf haben sich Medienberichten zufolge die Banken und Sparkassen geeinigt.
Die Obergrenze soll vorerst nur für eineinhalb Jahre gelten. Was danach passiert, steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass Kunden darüber informiert werden sollen, wie teuer es wird, wenn sie Geld am Automaten ziehen. Wem die Gebühren zu hoch sind, kann den Vorgang vorzeitig abbrechen und wird nicht zur Kasse gebeten. Ob die Vereinheitlichung der Automatengebühr reibungslos umgesetzt werden kann, müssen weitere Gespräche unter anderem mit dem Bundeskartellamt zeigen. Die Behörde hatte gegen einzelne Institute ermittelt, weil sie zu hohe Gebühren verlangt hatten.
A. Maßmann
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