|
Kein Bundesbank-Girokonto für Versicherer
veröffentlicht: 12.02.2010
Der Talanx Versicherungskonzern hat auf dem Klageweg versucht, ein Girokonto bei der Bundesbank zu erhalten – und ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gescheitert. Die Richter lehnten das Ansinnen der Assekuranz als zulässig aber unbegründet ab. Der Konzern hatte sich zum Ausbruch der Finanzkrise am 6. Oktober 2008 um ein Bundesbank-Girokonto bemüht, um die Kundengelder sicher anlegen zu können.
Möglich seien Girokonten bei der Bundesbank vor allem für Unternehmen, die direkt in den Zahlungsverkehr eingebunden sind, also Kreditinstitute, Geldtransportunternehmen und Clearinghäuser, aber auch karitative Firmen, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit sei die Talanx nicht zu vergleichen. Zudem sei nicht abzusehen, dass es zu Störungen beim Zahlungsverkehr komme. Genau das befürchtet der Versicherer und verwies im Rahmen der Verhandlung auf das gestiegene Insolvenzrisiko privater Banken. Würde das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, hätte dies weitreichende Folgen für die Volkswirtschaft, so der Rechtsanwalt. Doch selbst systemrelevante Unternehmen, betonten die Richter, hätten keinen Anspruch darauf, Insolvenzschutz zu erhalten oder gar vom Staat gerettet zu werden.
A. Maßmann
»
Kostenlose Girokonten im Vergleich
»
zur nächsten Nachricht
» alle
Nachrichten
|