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Überweisungen sorgfältig ausfüllen
veröffentlicht: 2.02.2010
Seit November 2009 gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Kreditinstitute sind seither nicht mehr verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der Kontonummer abzugleichen. Schleicht sich ein Zahlendreher ein und landet das Geld auf dem falschen Girokonto, ist einzig und alleine der Kunde dafür verantwortlich und muss sich selbst darum bemühen, den fehlgeleiteten Betrag erstattet zu bekommen. Darauf weist die ING-DiBa hin.
Dem Kunden, der sich vertippt hat, bleiben mehrere Möglichkeiten – abhängig davon, wie schnell der Fehler bemerkt wird. Ideal ist es, wenn man direkt nach dem Absenden der Überweisung die falsche Kontonummer erkennt. In dem Fall reicht vielleicht schon ein Anruf bei der Bank, um den Überweisungsauftrag zu stoppen, ehe er ausgeführt wird. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, doch alleine schon aus Kulanzgründen werden die meisten Kreditinstitute helfen.
Schwieriger wird es, wenn schon mehr Zeit seit der Überweisung verstrichen ist. Dann bleibt dem Kontoinhaber nichts anderes übrig, als die Bank anzuschreiben, bei der das Geld gebucht wurde. Da das Unternehmen Namen und Adresse des Empfänger aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht preisgeben darf, raten Experten, den Fall zu schildern und darum zu bitten, das Schreiben weiterzuleiten. Sollte der Zahlungsempfänger nicht darauf reagieren, bleibt nur der Weg zum Anwalt, weil sich der oder die Unbekannte „ungerechtfertigt bereichert“ hat. Diese Option steht allerdings nur zur Verfügung, wenn man weiß, wer das Geld fälschlicherweise erhalten hat. Deshalb: Lieber einmal mehr kontrollieren, ob die Bankverbindung richtig eingegeben wurde. Das spart viel Ärger.
A. Maßmann
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