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Girokonto für jedermann
veröffentlicht: 3.12.2009
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass jeder Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto – zumindest auf Guthabenbasis – hat. Die Empfehlung für das sogenannte „Girokonto für jedermann“ haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft 1995 ausgesprochen. Lediglich, wenn schwerwiegende Gründe gegen eine Kontoeröffnung sprechen, darf die Bank ablehnen. Ein negativer Schufa-Eintrag gehört allerdings nicht zu diesen Gründen.
Verbraucher, die mit ihrem Wunsch nach einem Girokonto abgewiesen werden, können sich bei den privaten Banken an die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes wenden. Ein Ombudsmann überprüft in dem Fall, ob sich die Bank an die Richtlinien für das Girokonto für jedermann gehalten hat. Kunden, die sich darüber hinaus über Konten, Bankdienstleistungen, Darlehen oder Wertpapiergeschäfte informieren möchten, können beim Bankenverband (www.bankenverband.de) die Broschüre „Das Girokonto für Privatkunden“ anfordern.
A. Maßmann
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