Einlagensicherung
Mit der Einlagensicherung wird der Kunde bei einer Insolvenz der
Bank geschützt und erhält je nach der konkreten Sicherung der Bank
sein gespartes Geld ganz, oder teilweise, zurück. In allen
entwickelten Ländern gibt es gesetzlich vorgeschrieben eine
Einlagensicherung für die Sparguthaben der Banken. Die Banken müssen
dazu in einen Fond einzahlen, wo bei Insolvenz das gesicherte Geld
an die Sparer ausgezahlt wird.
In Deutschland wurde auf der Grundlage einer EU Richtlinie 1998 ein
neues Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
beschlossen. Hier ist festgelegt, dass im Schadensfall, der von der
Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes zu bestätigen ist, die
Bankkunden aus dem Fond entschädigt werden. Die Entschädigung
beträgt 90 % des Sparguthabens, jedoch nur bis maximal 20000 €.
Viele Banken garantieren zusätzliche Einlagensicherungen. Freiwillig
zahlen sie in entsprechende Einlagensicherungsfonds Beiträge, die
sich am Umsatz und der Bonität der Bank orientieren, ein. Damit ist
die Sicherheit für den Sparer wesentlich höher. In der Regel sind
die Spareinlagen zu 100 % bis zu mehreren Millionen Euro gesichert.
Besonders bei Spareinlagen über 20000 € sollte sich der Kunde vorher
informieren, wie sicher er sein Geld anlegt. Dazu können die
Geschäftsbedingungen Auskunft geben, oder der Kunde fragt beim
Bundesverband deutscher Banken an. Die Anfrage kann auch online
erfolgen. Besonders bei ausländischen Banken sollte der Sparer
prüfen, ob im Schadensfall deutsches Recht gilt und der
Gerichtsstand in Deutschland ist. Geschützt sind jedoch nur die
Einlagen der Kunden bei der jeweiligen Bank. Das sind nur
Spareinlagen, Termingelder, oder Sichteinlagen. Im
Einlagensicherungssystem nicht erfasst sind Wertpapiere und Fonds.
Hier handelt es sich nicht um Einlagen der Bank. Wertpapiere, oder
Fonds bleiben Eigentum des Anlegers. Sie werden vom jeweiligen
Kreditinstitut nur im Kundenauftrag verwaltet.
Bei einer Insolvenz der Bank kann der Anleger die Herausgabe seiner
Wertpapiere verlangen und sie in einem anderen Depot einlagern.
Für einen eventuellen Wertverlust der Aktien oder Fonds durch
Kursschwankungen gibt es keine Absicherung. Hier hat der Anleger das
volle Risiko selbst zu tragen.
Unsere Empfehlung:
weitere Begriffe erklärt
|