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Einlagensicherung

Mit der Einlagensicherung wird der Kunde bei einer Insolvenz der Bank geschützt und erhält je nach der konkreten Sicherung der Bank sein gespartes Geld ganz, oder teilweise, zurück.  In allen entwickelten Ländern gibt es gesetzlich vorgeschrieben eine Einlagensicherung für die Sparguthaben der Banken. Die Banken müssen dazu in einen Fond einzahlen, wo bei Insolvenz das gesicherte Geld an die Sparer ausgezahlt wird.

In Deutschland wurde auf der Grundlage einer EU Richtlinie 1998 ein neues Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz beschlossen. Hier ist festgelegt, dass im Schadensfall, der von der Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes zu bestätigen ist, die Bankkunden aus dem Fond entschädigt werden. Die Entschädigung beträgt 90 % des Sparguthabens, jedoch nur bis maximal 20000 €.  Viele Banken garantieren zusätzliche Einlagensicherungen. Freiwillig zahlen sie in entsprechende Einlagensicherungsfonds Beiträge, die sich am Umsatz und der Bonität der Bank orientieren, ein. Damit ist die Sicherheit für den Sparer wesentlich höher. In der Regel sind die Spareinlagen zu 100 % bis zu mehreren Millionen Euro gesichert.

Besonders bei Spareinlagen über 20000 € sollte sich der Kunde vorher informieren, wie sicher er sein Geld anlegt. Dazu können die Geschäftsbedingungen Auskunft geben, oder der Kunde fragt beim Bundesverband deutscher Banken an. Die Anfrage kann auch online erfolgen.  Besonders bei ausländischen Banken sollte der Sparer prüfen, ob im Schadensfall deutsches Recht gilt und der Gerichtsstand in Deutschland ist. Geschützt sind jedoch nur die Einlagen der Kunden bei der jeweiligen Bank. Das sind nur Spareinlagen, Termingelder, oder Sichteinlagen. Im Einlagensicherungssystem nicht erfasst sind Wertpapiere und Fonds. Hier handelt es sich nicht um Einlagen der Bank. Wertpapiere, oder Fonds bleiben Eigentum des Anlegers. Sie werden vom jeweiligen Kreditinstitut nur im Kundenauftrag verwaltet.
Bei einer Insolvenz der Bank kann der Anleger die Herausgabe seiner Wertpapiere verlangen und sie in einem anderen Depot einlagern.

Für einen eventuellen Wertverlust der Aktien oder Fonds durch Kursschwankungen gibt es keine Absicherung. Hier hat der Anleger das volle Risiko selbst zu tragen.

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